Wichtigste Methoden der Identitätsprüfung (zur Bedeutung der Beschreibung von makroskopischen und mikroskopischen Merkmalen siehe Hyperlink 06):

Dünnschichtchromatografie:

Gegenwärtig die bedeutungsvollste Methode zur Identitätsprüfung. Erfolgt fast ausschließlich unter Verwendung von Kieselgel (häufig mit Fluoreszenzindikator). Als Referenzsubstanzen dienen die aktiven Bestanteile einer Droge, sonstige Bestandteile der Droge oder Verbindungen anderer Stoffgruppen mit ähnlichem chromatografischen Verhalten und Detektierbarkeit. Nachgewiesen werden ebenfalls entweder die aktiven Bestanteile einer Droge oder sonstige Bestandteile der Droge. In letzterem Fall bezeichnet man diese als Leitsubstanzen.
Das AB schreibt Platten mit einer Größe von 20 x 20 cm vor. Aufgetragen wird meist bandenförmig mit einer Bandenlänge von 20 mm. Die Laufstrecke beträgt in der Regel 15 cm. In der Praxis, die auch in den Praktika gelehrt wird, ist aus Kostengründen auch eine Miniaturisierung möglich (z. B. Plattenlänge 10 cm, Laufstrecke 8 cm, Bandenlänge 10 mm). Zur rechtlichen Stellung derartiger Miniaturisierungen (teilweise als Mikro-DC bezeichnet) finden sich keine Angaben.
Häufig werden unterschiedliche Detektionsmethoden verwendet. Üblich ist eine Kombination der Detektion unter UV-Licht (teilweise sowohl 366 und 254 nm) mit einer Farbreaktion (Sprühreagenz). Zur Beschleunigung/Aktivierung der Reaktion wird zuweilen erhitzt. Manchmal wird besprüht und anschließend unter UV-Licht ausgewertet (z. B. Flavonoiddrogen).

Farbreaktionen:

Möglich ist der Zusatz der Reagenzien zum Drogenpulver oder aber die Durchführung der Reaktion nach Extraktbereitung und/oder Isolierung der nachzuweisenden Bestandteile bis hin zu Einzelsubstanzen. Die herangezogenen Reaktionen können typisch für Drogenbestandteile sein. Häufig handelt es sich aber auch um Reaktionen, die für chemisch definierte Substanzen genutzt werden (z. B. FeCl3 für phenolische Bestandteile).

©Thomas Schöpke - thomas@schoepke.de